Bedingungen 2011
Alle Züchter, die unsere Hengste zur Besamung ihrer Stuten in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen des jeweiligen Verbandes an. Die Decksaison beginnt am 01. Januar und endet am 15. August.
Ihre Samenbestellung erbitten wir montags bis freitags telefonisch oder per Fax bis 10.00 Uhr und am Wochenende bis 9.00 Uhr. Bestellungen aus dem Ausland generell bis 9.00 Uhr. Bei stark frequentierten Hengsten bitten wir um eine Vorreservierung.
Für die Samenbestellung sind folgende Angaben erforderlich:
- - Gewünschter Hengst
- - Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
- - Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll und die Mitgliedsnummer
- - Genaue Versandadresse
- - Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Geburtsdatum
Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen! Liegen keine Deckscheine vor, reichen Sie bitte eine Kopie des Abstammungsnachweises (Eigentumsurkunde) ein.
Die Kosten für den Samentransport werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu tragen. Kurierzustellungen am Sonntag sind entsprechend teurer als Montag - Samstag. Von Sonntag auf Montag erfolgt kein Samenversand durch den Kurier. Jedoch können Sie sich über alternative Versandmöglichkeiten und Kosten an Sonn- und Feiertagen bei uns informieren.
Es wird keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung des Spermas übernommen, wenn es ordnungsgemäß an den Kurier übergeben wurde. Haftungen für Transportschäden sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen bis 12.00 Uhr in der Besamungsstation angezeigt werden, da wir ansonsten die Transportkosten berechnen.
Auslandsversand ist von Montag bis Donnerstag möglich. Für den Versand ins Ausland ist eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich, die jeweilige Gebühr wird pro Hengst und Sendung gesondert dem Kunden berechnet.
Der Samenversand erfolgt in Styroporboxen, die Sie bitte umgehend einschließlich der Kühlakkus, sowie den ausgefüllten Samenversandscheinen ausreichend frankiert an die Station zurücksenden. Widrigenfalls berechnen wir 20 € zzgl. MwSt pro Versandcontainer.
Eine Trächtigkeitsgarantie kann nicht gewährleistet werden, das Deckgeld ist in jedem Fall zu entrichten und wird mit der ersten Samenbestellung fällig.
Sonderregelungen
Sollte Ihre Stute nicht tragend werden, benötigen wir bis zum 01.12.2011 eine schriftliche Bestätigung Ihres Tierarztes. Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe gezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet. Stuten, die nach dem 01.07.des jeweiligen Jahres erstmalig besamt werden und nicht aufnehmen, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Sollte sich die Decktaxe des jeweiligen Hengstes erhöhen, wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.
Alle Decktaxen sind Endpreise inkl. MwSt und ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Deckgeldes besteht nicht.
Für den Hengst Clinton I gilt folgendes:
Sollte eine Stute nach dreimaliger Besamungsperiode nicht aufgenommen haben, wird der Wechsel zu einem anderen Hengst unserer Station fällig. In diesen Fällen wird das Deckgeld für den 2. Hengst berechnet und evtl. Überzahlungen werden im Folgejahr gutgeschrieben.
Decktaxensplitting
Die 1. Decktaxe ist fällig mit der ersten Besamung. Die 2. Decktaxe ist innerhalb von 14 Tagen fällig, wenn kein tierärztlicher Nachweis der Nichtträchtigkeit bei der Station vorliegt. Relevant ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis ist unaufgefordert durch den Züchter zu erbringen.
Tupferproben von güsten Stuten (mit Ausnahme von Maidenstuten) sind erforderlich. Bei starker Frequentierung der Hengste behalten wir uns vor, nur 2 Besamungsportionen pro Rosse abzugeben.
Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich. Wir erbitten Sie jedoch die Stallruhe von 12.30 bis 14.00 Uhr einzuhalten.
Nach Absprache stehen in der direkten Umgebung Gastboxen für Ihre Stuten zur Verfügung. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers Die tierärztliche Betreuung erfolgt durch die Praxis Dr. Bartjen & Dr. Diehl in Wacken. Die Kosten für die Stutenuntersuchungen werden durch den Tierarzt gesondert den Stutenbesitzern in Rechnung gestellt. Auskünfte zu eingestallten Stuten bitte ab 14.00 Uhr.
Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen?
Dann rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
